Publikation vom März 2014
Aus aktuellem Anlass: Der Partizipationsschein
Die Thurgauer Kantonalbank (TKB) geht an die Börse. Realisiert wird der Börsengang durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen.
Was ist ein Partizipationsschein?
Der Partizipationsschein ist ein Kind der Praxis. Als „Kapitalbeschaffungs-Genussschein“ wurde er in den 1960er Jahren von Unternehmen ins Leben gerufen, denen es darum ging, neues Eigenkapital zu beschaffen, ohne die neuen Kapitalgeber mit Stimmrechten auszustatten. Gesetzlich geregelt wurde der Partizipationsschein erst im Jahr 1992 (Art. 656a ff. OR).
Bei Partizipationsscheinen handelt es sich um Wertpapiere bzw. - wie im Fall der TKB - um Bucheffekten, die dem Anleger eine vermögenswerte Beteiligung am Unternehmen gewähren (z.B. Anspruch auf Dividende, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen), diesem jedoch kein Stimmrecht einräumen. Vermögensrechtlich ist der Partizipant daher dem „Aktionär“ gleichgestellt, es ist ihm jedoch verwehrt, an der Gestaltung des Unternehmens mitzuwirken. Der Partizipationsschein wird daher auch als „stimmrechtslose Aktie“ bezeichnet.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüssen, dass die TKB beabsichtigt, jährliche PS-Versammlungen durchzuführen, anlässlich welcher die Partizipanten ausführlich über den Geschäftsgang informiert werden